Was ist der Unterschied zwischen den sogenannten Sonderrechten und den Wegerechten?
Sonderrechte nach §35 StVO befreien von den Regeln der StVO ohne das eine weitere Kennzeichnung erforderlich ist. Wegerechte sind im Gesetzt nicht definiert, man versteht hierrunter jedoch gemäß §38 StVO das bei Nutzung von blauem Licht in Kombination mit Einsatzhorn alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müsse.